VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2022 - 3 S 2225/22
Zur Besorgnis der Befangenheit gegenüber einer Richterin aufgrund einer Ehe mit einem leitenden Mitarbeiter der handelnden Behörde (hier: Abteilungspräsident eines Regierungspräsidiums).*)
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