OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.06.2022 - 1 ME 64/22
1. Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts über den Erlass eines Hängebeschlusses ist die Beschwerde möglich.*)
2. Das Beschwerdeverfahren ist, anders als das erstinstanzliche Verfahren zum Erlass einer Zwischenverfügung selbständig, so dass es sowohl einer Kostenentscheidung, als auch der Festsetzung eines Streitwerts bedarf.*)
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