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IBRRS 2021, 3587; IMRRS 2021, 1345; IVRRS 2021, 0575
Antrag auf Sachverständigenanhörung muss konkret begründet werden!

OLG München, Urteil vom 21.07.2021 - 10 U 2558/16

Ein Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen darf als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen werden, wenn das schriftliche Gutachten des Sachverständigen vollständig und überzeugungsfähig ist, der Antrag aber gleichwohl nicht konkret begründet wird. Zwar kann von keiner Partei verlangt werden, dass sie die Fragen, die sie an den Sachverständigen zu richten beabsichtigt, im Voraus konkret ausformuliert. Sie muss aber zumindest angeben, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht.

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