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IBRRS 2022, 1815; IMRRS 2022, 0742; IVRRS 2022, 0257
Sofortige Beschwerde muss elektronisch übermittelt werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2022 - 5 WF 11/22

Eine sofortige Beschwerde, die durch einen Rechtsanwalt nach dem 01.01.2022 eingelegt wird, muss elektronisch übermittelt werden, um die Beschwerdefrist zu wahren.

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