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IBRRS 2021, 3315; IMRRS 2021, 1230; IVRRS 2021, 0520
Mit Beitrag
Streitwert bei Vogelfütterungsverbot?

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2021 - 2 W 3/21

1. Der Streitwert für ein Verfahren der einstweiligen Verfügung, dessen Rechtsschutz dem Hauptsacheverfahren sehr nahe kommt, ist mit 50% des Hauptsachestreitwerts anzusetzen.*)

2. Das Interesse am weiteren Füttern der Vögel sowie an der Abwendung der Vertragsstrafe sind etwa gleich hoch zu bewerten.*)

3. Die spätere Entwicklung (hier: Veräußerung der Eigentumswohnung; fehlende Beschlussumsetzung) ist für die Bestimmung des Streitwerts ohne Bedeutung.*)

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