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IBRRS 2023, 1088; IMRRS 2023, 0496; IVRRS 2023, 0178
Sind Detektivkosten erstattungsfähig?

LG Berlin, Beschluss vom 18.01.2023 - 80 T 489/22

Detektivkosten sind nur erstattungsfähig, als sie sich, gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien und der Bedeutung des Streitgegenstandes, in vernünftigen Grenzen halten und prozessbezogen waren. Die erstrebten Feststellungen müssen notwendig sein, um überhaupt vortragen zu können.

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