LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2023 - 67 T 20/23
Zur von der tatsächlichen Höhe möglicher Leistungsansprüche des Mieters oder des Zessionars unabhängigen Bemessung des Gebührenstreitwerts für eine von einem Inkassodienstleister aus abgetretenem Recht des Mieters erhobene Auskunftsklage gem. § 3 ZPO mit allenfalls 1.000,00 EUR.*)
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