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IBRRS 2023, 1332; IMRRS 2023, 0623; IVRRS 2023, 0233
Keine/falsche Rechtsbehelfsbelehrung: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

BGH, Beschluss vom 01.03.2023 - XII ZB 18/22

Die Vermutung fehlenden Verschuldens, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist, entfällt im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt nur dann, wenn sich das anwaltliche Mandat auf die Angelegenheit bezieht (Abgrenzung zu Senatsbeschlüssen vom 23.06.2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425, IBRRS 2010, 2938 = IMRRS 2010, 2132, und vom 25.11.2020 - XII ZB 256/20 - FamRZ 2021, 444, IBRRS 2021, 0064 = IMRRS 2021, 0027).*)

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