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IBRRS 2022, 2023; IMRRS 2022, 0846
Inkassounternehmen dürfen Ansprüche aus "Mietpreisbremse" verfolgen!

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 380/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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