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IBRRS 2022, 3445; IMRRS 2022, 1512; IVRRS 2022, 0524
Erhebliche Einwände muss das Gericht berücksichtigen!

BGH, Beschluss vom 11.10.2022 - VI ZR 361/21

Die offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung verletzt Art. 103 Abs. 1 GG.*)

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