Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 3307; IMRRS 2022, 1446; IVRRS 2022, 0506
Mit Beitrag
Wann wird die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wirksam?

BGH, Beschluss vom 20.09.2022 - VI ZB 48/21

1. Eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wird erst wirksam, wenn sie dem Berufungskläger formlos mitgeteilt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21.01.1999 - V ZB 31/98, IBRRS 1999, 0087 = NJW 1999, 1036; vom 14.02.1990 - XII ZB 126/89, IBRRS 1990, 0296 = NJW 1990, 1797).*)

2. Wird dem Berufungskläger bei Mitteilung der Verlängerungsverfügung ebenfalls mitgeteilt, die Verfügung enthalte einen Schreibfehler, tatsächlich sei ein anderes Fristende gewollt gewesen, so kann dieses Schreibversehen jedenfalls gem. § 319 ZPO berichtigt werden.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2023, 49