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IBRRS 2023, 1250; IMRRS 2023, 0563; IVRRS 2023, 0206
Für bayerisches Landesrecht ist das BayObLG und nicht der BGH zuständig!

BGH, Beschluss vom 30.03.2023 - III ZR 99/22

Zur Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Nichtzulassungsbeschwerden in Fällen, in denen im Wesentlichen Rechtsnormen zur Anwendung kommen, die im Landesrecht Bayerns enthalten sind (hier: Fischereirecht; Bestätigung und Fortführung von Senat, Beschlüsse vom 18.02.2021 - III ZR 79/20, NJW-RR 2021, 507 = IBRRS 2021, 0852; IMRRS 2021, 0325, und vom 29.07.2021 - III ZR 163/20, NJW-RR 2021, 1363 = IBRRS 2021, 2683 = IMRRS 2021, 1228).*)

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