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IBRRS 2022, 3270; IMRRS 2022, 1426; IVRRS 2022, 0498
Wer nicht zum Termin kommt, kann keinen Gehörsverstoß geltend machen!

BFH, Beschluss vom 20.10.2022 - VI B 33/22

Ein fachkundig vertretener Beteiligter, der trotz ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint, kann anschließend eine Verletzung der verzichtbaren Verfahrensrechte grundsätzlich nicht mehr geltend machen.*)

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