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Löschungsverpflichtung nicht nachgekommen: Festsetzung von Zwangsgeld!
AG Heilbronn, Beschluss vom 16.04.2021 - 8 C 412/21
Ist der Schuldner verpflichtet, eine Äußerung nicht zu verbreiten und diese von einer Plattform zu entfernen, so ist gegen ihn bei Nichtbeachtung ein Zwangsgeld zu verhängen.