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IBRRS 2022, 3110; IMRRS 2022, 1342; IVRRS 2022, 0501
Mit Beitrag
Feststellung der Beschlussunfähigkeit ist unzulässig

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 27.05.2022 - 980b C 37/21 WEG

Die Frage, ob eine Versammlung beschlussfähig war oder nicht, kann aus Rechtsgründen nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Denn Beschlüsse einer beschlussunfähigen Wohnungseigentümerversammlung sind nicht nichtig, sondern nur anfechtbar, so dass es einer Anfechtungsklage bedarf.

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