VGH Hessen, Beschluss vom 15.03.2021 - 4 A 629/20
Auch unter der Geltung der HBO 2018 ist eine Gemeinde gegen eine unter Verstoß gegen ihre gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 4, § 52 Abs. 2 Satz 2 HBO 2018 erlassene Stellplatzsatzung erteilte Baugenehmigung klagebefugt. Sie kann geltend machen, durch eine rechtswidrig erteilte Abweichung gemäß § 63 HBO von Bestimmungen der Stellplatzsatzung in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt zu sein.*)
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