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IBRRS 2021, 0588; IMRRS 2021, 0219; IVRRS 2021, 0107
Frist für Streitwertbeschwerde läuft ab Zugang der Klagerücknahme!

VGH Bayern, Beschluss vom 12.01.2021 - 21 C 20.2062

Bei einer Klagerücknahme in der Hauptsache ist der Zugang der Klagerücknahme beim Verwaltungsgericht für die Frist zur Streitwertbeschwerde maßgeblich. Der Einstellungsbeschluss hat nur deklaratorische Wirkung.

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