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IBRRS 2022, 1940; IMRRS 2022, 0798; IVRRS 2022, 0274
Wer nicht (mehr) bauen kann, bekommt auch keine Baugenehmigung!

VGH Bayern, Beschluss vom 17.05.2022 - 2 ZB 21.73

Bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung oder eines baurechtlichen Vorbescheids fehlt das Rechtsschutzbedürfnis in der Regel dann, wenn der Antragsteller kein Sachbescheidungsinteresse hat. Davon ist auszugehen, wenn feststeht, dass der Bauherr aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an einer Verwertung der begehrten Genehmigung gehindert ist.

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