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IBRRS 2019, 0629; IMRRS 2019, 0231; IVRRS 2019, 0097
Beabsichtigte Betriebswiederaufnahme begründet keine Antragsbefugnis!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2018 - 8 S 2368/16

Die bloße Behauptung, eine unterbrochene Nutzung (hier: einen Schweinehaltungsbetrieb) wieder aufnehmen zu wollen, begründet noch keinen in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB schutzwürdigen Belang, wenn hierfür keine nachvollziehbare Perspektive aufgezeigt wird und eine Wiederaufnahme des Betriebs ohne eine erhebliche Ertüchtigung der baulichen Anlagen sowie eine grundlegende Umstellung der Nutzungsbedingungen gar nicht zulässig ist.*)

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