Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 3293; IMRRS 2019, 1237; IVRRS 2019, 0481
Doppelseitige Werbeanlage: Doppelter Streitwert!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2019 - 3 S 2169/19

1. Der Ausgangsstreitwert von 5.000 Euro ist bei einer doppelseitigen Werbeanlage zu verdoppeln und damit in Höhe von 10.000 Euro festzusetzen.*)

2. Die Beleuchtung der Werbeanlage führt nicht zu einer weiteren Erhöhung des Streitwerts.*)

Dokument öffnen Volltext