VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2019 - 2 S 896/19
Ein Erstattungsverlangen nach § 162 Abs. 1 und 2 Satz 1 VwGO ist nicht treuwidrig, wenn zwar die Vertretungsanzeige gegenüber dem Gericht erst nach Erledigung der Hauptsache erfolgt, die Kosten aber bereits vor der Erledigung der Hauptsache entstanden sind und die Heranziehung des Rechtsanwalts weder offensichtlich nutzlos noch objektiv nur dazu angetan war, dem Gegner Kosten zu verursachen.*)
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