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IBRRS 2020, 1702; IMRRS 2020, 0750; IVRRS 2020, 0312
Rechtsbehelfsbelehrung muss für Laien verständlich sein!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2020 - 2 S 2882/19

Die Rechtsbehelfsbelehrung eines Streitwertbeschlusses muss nach § 5b GKG für den Empfänger laienhaft verständlich sein; ein bloßer Verweis auf § 68 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 5 GKG genügt nicht. Ein nicht anwaltlich vertretener Beteiligter muss in den Stand gesetzt werden, allein anhand der Rechtsbehelfsbelehrung ohne Mandatierung eines Rechtsanwalts eine formrichtige Beschwerde einzulegen.*)

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