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IBRRS 2020, 0637; IMRRS 2020, 0236; IVRRS 2020, 0097
Zuständigkeitsbestimmung durch BVerwG auch in Eilverfahren!

VG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.2020 - A 12 K 7781/19

§ 53 VwGO gilt (auch) in Verfahren nach § 123 VwGO. Von der Anwendung der Vorschrift ist auch nicht "aus Gründen der Prozessökonomie" abzusehen (a. A. etwa VG Stuttgart, Beschluss vom 02.10.2019 - 8 K 5338/19).*)

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