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IBRRS 2023, 0885; IMRRS 2023, 0400
Allein das Wort "Rechtsanwalt" ist keine Signatur!

VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.03.2023 - 8 K 268/23

Für die einfache Signatur i.S.d. § 55a Abs. 3 Satz 1 VwGO reicht die Angabe des Wortes "Rechtsanwalt" am Ende des Textes nicht aus. Dies gilt auch, wenn im Briefkopf der Kanzlei nur eine einzelne Person als Rechtsanwalt ausgewiesen ist.*)

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