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IBRRS 2020, 2723; IMRRS 2020, 1110; IVRRS 2020, 0480
Gegner im Berufungszulassungsverfahren: Wann ist ein Rechtsanwalt zu beauftragen?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.08.2020 - 2 O 50/20

Da das Berufungsgericht in einem Berufungszulassungsverfahren die Voraussetzungen von Amts wegen prüft, ist es als Zulassungsantragsgegner nicht erforderlich, direkt nach Eingang eines Berufungszulassungsantrags und ohne Kenntnis der Zulassungsgründe einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen.

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