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IBRRS 2021, 3002; IMRRS 2021, 1115; IVRRS 2021, 0468
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist bedingungsfeindlich!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.09.2021 - 1 M 71/21

Die Stellung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO darf ebenso wie die Aussetzungsentscheidung des Gerichts nicht von einer außerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden.*)

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