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IBRRS 2019, 2639; IMRRS 2019, 0979; IVRRS 2019, 0383
Fristsachen sind mit größter Genauigkeit zu behandeln!

OVG Saarland, Beschluss vom 16.08.2019 - 2 B 250/19

1. Rechtsanwälte sind grundsätzlich verpflichtet, Fristsachen mit größter Genauigkeit zu behandeln.*)

2. Der Antragsteller muss sich das Versäumnis seiner (früheren) Prozessbevollmächtigten, ihn auf ihre fehlende Absicht, Beschwerde einzulegen, hinzuweisen, zurechnen lassen.*)

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