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IBRRS 2021, 1421; IMRRS 2021, 0545; IVRRS 2021, 0235
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Denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt: Kein Klagerecht des Urhebers!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.03.2021 - 8 B 10170/21

1. Dem Inhaber des Urheberrechts an einem denkmalgeschützten Werk der Baukunst steht keine Widerspruchs- und Klagebefugnis gegen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Umbau und zur Umnutzung des Bauwerks zu (hier: Umbau einer denkmalgeschützten ehemaligen Kirche).*)

2. Ein mangels Widerspruchsbefugnis offensichtlich unzulässiger Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 394