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IBRRS 2022, 2027; IMRRS 2022, 0838; IVRRS 2022, 0279
Bebauungsplan noch nicht bekannt gemacht: Normenkontrolle unstatthaft!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2022 - 7 D 84/22

Ein Normenkontrollantrag ist grundsätzlich nur gegen bereits erlassene Normen statthaft, denn nur diese können allgemeinverbindlich für nichtig erklärt werden. Eine solche Entscheidung ist gegen eine erst im Werden begriffene Norm nicht möglich.

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