OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2019 - 7 LA 94/18
Wird die Frist zur Begründung des Berufungszulassungsantrags versäumt, weil ein von den Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelführers beauftragter, bisher zuverlässiger Kurierdienst den Begründungsschriftsatz nicht auftragsgemäß dem Gericht überbringt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Fristversäumung in Betracht.*)
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