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IBRRS 2021, 1409; IMRRS 2021, 0541; IVRRS 2021, 0232
Aussetzung statt Entscheidung: Zurückverweisung im Berufungsverfahren möglich!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.03.2021 - 12 LB 148/20

Setzt das Verwaltungsgericht auf die Drittanfechtung einer Genehmigung - statt über deren Aufhebung sowie ggf. deren Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit zu entscheiden - ohne Prüfung weiterer Anfechtungsgründe den Vollzug der Genehmigung durch Urteil bis zur Heilung eines vereinzelt festgestellten Verfahrensfehlers aus, so kommt im Berufungsverfahren eine Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung in Betracht.*)

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