OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.07.2020 - 1 OA 52/20
Die in den Streitwertannahmen der Bausenate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts genannte Nachbarklagefallgestaltung der Beeinträchtigung einzelner Räume bezieht sich auf eine Wohneinheit. Wird eine gravierende Wohnqualitätsverschlechterung mehrerer in einem Mehrfamilienhaus befindlicher Wohnungen geltend gemacht, ist ein Hauptsachestreitwert von grundsätzlich 7.500,00 EUR pro betroffene Wohnung anzusetzen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 17.06.2020 - 1 ME 144/19, IBRRS 2020, 1783 = IMRRS 2020).*)
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