OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2020 - 3 K 185.19
Ein anwaltlich vertretener Beteiligter kann die Rechtsanwaltsvergütung nicht aus der für ihn günstigeren Kostengrundentscheidung gegen den Verfahrensgegner festsetzen lassen, wenn ein gem. § 80 Abs. 5 VwGO ergangener Beschluss im Verfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO geändert worden ist.*)
Volltext