OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2019 - 11 N 24.16
Zur Frage, ob die Formulierung, die Klägerin lasse vortragen, trotz abschließender anwaltlicher Unterschrift Zweifel begründet, ob der Bevollmächtigte anschließend eingerückten Text als von ihm selbst zu verantwortenden Vortrag verstanden will oder aber lediglich eine - prozessual nicht zu berücksichtigende - Einschätzung der Mandantin überbringen will.*)
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