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IBRRS 2020, 0010; IMRRS 2020, 0005; IVRRS 2020, 0004
Streitwert bei Mieterklage auf Mangelbeseitigungskostenvorschuss?

OLGRostock, Beschluss vom 20.11.2019 - 3 W 44/19

Macht der Mieter einen Kostenvorschuss zur Ausübung seines Selbsthilferechtes aus § 536a Abs. 2 BGB geltend, richtet sich der Gebührenstreitwert einer hierauf gerichteten Klage nach § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und damit nach der begehrten Höhe des Vorschusses, welche sich an den voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten orientiert.*)

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