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IBRRS 2023, 0800; IMRRS 2023, 0365; IVRRS 2023, 0133
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Sechs Monate heißt sechs Monate!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.02.2023 - 4 W 4/23

Die 6-Monatsfrist für die Änderung der Streitwertfestsetzung wird im selbstständigen Beweisverfahren nicht erst durch Eintritt der Rechtskraft einer Entscheidung im Hauptsachenprozess in Lauf gesetzt, sondern durch die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens.*)

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Dokument öffnen IBR 2023, 1019 (nur online)