OLG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2021 - 6 U 350/20
1. Hat das Gericht erster Instanz seine Zuständigkeit zu Recht verneint, kann der Kläger noch im Berufungsverfahren die Verweisung an das zuständige Gericht erster Instanz beantragen, ohne dass dafür ein Zulassungsgrund erforderlich wäre.
2. Auf den Antrag ist der Rechtsstreit unter Aufhebung des rechtsfehlerfrei ergangenen Urteils der ersten Instanz an das sachlich und örtlich zuständige Gericht erster Instanz zu verweisen.
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