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IBRRS 2021, 2176; IMRRS 2021, 0786; IVRRS 2021, 0345
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Berufung zurückgewiesen: Wer trägt die Kosten der Anschlussberufung?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.06.2021 - 23 U 728/21

Verliert mit einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Anschlussberufung der anderen Partei gem. § 524 Abs. 4 Var. 3 ZPO ihre Wirkung, fallen die Kosten des Berufungsverfahrens beiden Parteien im Verhältnis des Werts von Berufung und Anschlussberufung zur Last.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 504