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IBRRS 2021, 1240; IMRRS 2021, 0466; IVRRS 2021, 0211
Akteneinsichtsrecht umfasst auch Recht auf Abhören des vorläufigen Protokolls!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2021 - 19 W 11/21

Das Akteneinsichtsrecht der Prozessparteien gemäß § 299 Abs. 1 ZPO umfasst auch das Recht auf Abhören der vorläufigen Protokollaufzeichnung (§ 160a Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO) bis zu deren Löschung (§ 160a Abs. 3 Satz 2 ZPO).*)

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