OLG Schleswig, Urteil vom 18.12.2020 - 1 U 102/19
Die Auslegung einer Klageschrift anhand ihres Inhalts und der zur Begründung des Anspruchs beigefügten Anlagen kann ergeben, dass anstelle der im Rubrum genannten, tatsächlich existierenden Person, eine andere Person Kläger des Verfahrens ist.*)
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