OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.02.2023 - 5 W 15/23
Ein Ablehnungsgesuch kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn dessen Begründung ausnahmslos auf schon länger bekannte (vermeintliche) Verfahrensfehler abstellt und auch das weitere prozessuale Verhalten der Partei - hier: Anbringen des Gesuchs erst am Morgen des seit langem bestimmten Verhandlungstermins über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, keinerlei inhaltliche Förderung des Verfahrens und mehrfache, nach Aktenlage nicht nachvollziehbare Verweigerung der Entgegennahme von Zustellungen - auf die mangelnde Ernsthaftigkeit des Gesuchs schließen lässt.*)
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