OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.09.2020 - 2 W 23/20
1. Bei einem auf Zug-um-Zug-Verurteilung gerichteten Klageantrag bleibt die Gegenleistung für die Bemessung des Gebührenstreitwerts außer Betracht.*)
2. Das gilt auch, wenn der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme Zug um Zug gegen Zahlung einer in das Ermessen des Gerichts gestellten Nutzungsentschädigung beantragt.*)
Volltext