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IBRRS 2019, 3297; IMRRS 2019, 1239
Rechtsanwalt muss auch Steuerrecht können!

OLG Rostock, Urteil vom 26.02.2019 - 24 U 1/17

Ein Rechtsanwalt haftet für vermeidbare steuerlich nachteilige Auswirkungen einer von ihm empfohlenen Vertragsgestaltung grundsätzlich auch dann, wenn eine Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht nicht ausdrücklich Inhalt des ihm erteilten Mandats gewesen ist.*)

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