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IBRRS 2022, 3455; IMRRS 2022, 1515; IVRRS 2022, 0527
Einholung eines weiteren Gutachtens abgelehnt: Kein Rechtsmittel gegeben!

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.03.2022 - 2 W 4/22

Gegen eine einzelne Entscheidung innerhalb eines selbständigen Beweisverfahrens i.S.v. §§ 485 ff. ZPO ist die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO mit einer Ausnahme - der Ablehnung des Antrags eines Verfahrensbeteiligten auf Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens - nicht statthaft.*)

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