OLG Naumburg, Beschluss vom 07.01.2019 - 12 W 81/18 (KfB)
Erfolgt ein Wechsel der klagenden Partei infolge Abtretung eines jederzeit begründeten Anspruchs, ist eine kopfanteilige Kürzung der nach § 104 ZPO festzusetzenden Kosten des Rechtsanwalts, der beide Kläger vertreten hat, zu Gunsten der Beklagten nicht gerechtfertigt.*)
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