OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2020 - 2 W 1728/20
Die Kosten, die eine Partei zur Schaffung der Voraussetzungen für die Begutachtung durch einen gerichtlichen Sachverständigen, entstanden sind, stellen jedenfalls dann keine Gerichtskosten dar, wenn der Beweisbeschluss vorsieht, dass erforderliche Bauteilöffnungen von der beweisbelastenden Partei auf deren Kosten vorzunehmen sind.*)
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