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IBRRS 2019, 0696
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Wann beginnt die Ablehnungsfrist?

OLG München, Beschluss vom 13.02.2019 - 34 SchH 2/18

Für den Fristbeginn des § 1037 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. ZPO ist auf den Zeitpunkt abzustellen, an dem der Antragsteller positiv Kenntnis vom Ablehnungsgrund erhalten hat.*)

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