Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 1439; IMRRS 2019, 0537; IVRRS 2019, 0209
Mit Beitrag
Partei soll selbst erscheinen: Eindeutiger Hinweis erforderlich!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.04.2019 - 6 W 21/19

Will das Gericht bei der Anordnung des persönlichen Erscheinens jeden Vertreter als ungeeignet ansehen und nur das Erscheinen der Partei in eigener Person genügen lassen, so muss der gem. § 141 Abs. 3 Satz 4 ZPO gebotene Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens in der Ladung entsprechend abgefasst sein.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2019, 407