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Qualifizierte elektronischeSignatur fehlt: Rechtsmittelfrist wird nicht gewahrt!
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.08.2019 - 2 Rb 8 Ss 386/19
Mit der elektronischen Einreichung einer Rechtsmittelschrift, die nicht den gesetzlichen Formvorschriften genügt, wird die Rechtsmittelfrist nicht gewahrt.*)