Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 0347; IMRRS 2019, 0128; IVRRS 2019, 0047
Mit Beitrag
Frist in Vorinstanz versäumt: Keine Sachverständigenanhörung in Beschwerdeinstanz!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 W 74/18

Die Beschwerdeinstanz ist eine volle Tatsacheninstanz (§ 571 Abs. 2 ZPO), in der ein Antrag auf Anhörung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens grundsätzlich zulässig ist. Wird jedoch trotz Fristsetzung unter Verweis auf die Präklusionsfolgen (§ 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO) kein solcher Antrag in der Vorinstanz gestellt, ist der in der Beschwerdeinstanz nach Fristversäumung gestellte Antrag, den Sachverständigen anzuhören, zurückzuweisen (§ 414 Abs. 4 Satz 2, § 296 Abs. 1 ZPO).

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2019, 1136 (nur online)